Verhalten im Wald und auf Spaziergängen

Wir leben heute in einer von Menschen geschaffenen Kulturlandschaft. Dies gilt sowohl für die Felder, auf denen Ackerbau oder Viehwirtschaft betrieben wird, als auch für den Wald, welcher forstwirtschaftlich genutzt wird. Gleichzeitig bewegen wir uns in der Freizeit als Wanderer, Velofahrer, Jogger oder Reiter auf dem Feld und im Wald. So teilen sich heute Wildtiere, Forst- und Landwirtschaft, Sportler und Jäger den gleichen Lebensraum. Ein sinnvolles Miteinander bedingt deshalb respektvollen Umgang und gegenseitige Rücksichtnahme.

Damit sich unsere Freizeitaktivitäten möglichst wenig auf den Lebensraum unserer Wildtiere auswirken, sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • auf Wegen und Waldstrassen bleiben
  • Dickicht und unwegsames Gelände meiden
  • Wildschongebiete nicht betreten
  • Hunde unter Kontrolle halten
  • Hunde an der Leine führen, falls sie nicht zurückgerufen werden können
  • Im Aargau gilt vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand (dies zum Schutz der jungen Wildtiere)
  • aufgefundene Rehkitze nicht berühren
  • Füttern Sie keine Wildtiere (gefüllte Futternäpfe von Haustieren sind z.B. ein gefundenes Fressen für Füchse!) 

Herzlichen Dank!